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    PPWR: Neue Regeln für Verpackungen in Europa

    Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Schweizer Unternehmen bedeutet

    Neue Spielregeln für Verpackungen

    Weniger Verpackungsabfall, bessere Recyclingfähigkeit und ein effizienterer Materialeinsatz: Genau hier setzt die neue europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) an.

    Seit dem 12. August 2026 ist die Verordnung grundsätzlich in der Europäischen Union anwendbar. Weitere zentrale Anforderungen folgen in den kommenden Jahren. Höchste Zeit also, einen Blick auf die eigenen Verpackungen zu werfen.

    Was ist die PPWR?

    Die PPWR ersetzt die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie und schafft einheitliche Regeln für Verpackungen innerhalb der EU.

     

    Das Ziel: Verpackungsabfälle reduzieren, Ressourcen effizienter einsetzen und Materialien besser im Kreislauf halten. Dafür stellt die PPWR von der Recyclingfähigkeit bis zum Material- und Volumeneinsatz neue Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen.

    Weniger Material

    So viel Verpackung wie nötig, so wenig Material wie möglich.

     

    Optimiert für: Wellkarton Inlight

    Bessere Recyclingfähigkeit

    Recyclingfähigkeit von Anfang an mitgedacht.

     


    Optimiert für: Wellkarton Quote

    Weniger Leerraum

    Passgenau verpackt für möglichst wenig ungenutztes Volumen.

     

    Optimiert für: Volumen Box / Volumen Produkt

    Und was bedeutet das für die Schweiz?

    Die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Für Verpackungen, die ausschliesslich auf dem Schweizer Markt angeboten werden, gilt die PPWR deshalb nicht direkt.
     

    Relevant wird sie für Schweizer Unternehmen jedoch, sobald Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Welche Pflichten konkret entstehen, hängt unter anderem von der jeweiligen Rolle in der Lieferkette ab.
     

    Für Unternehmen mit EU-Geschäft lohnt es sich deshalb, frühzeitig zu prüfen, welche Produkte und Verpackungen betroffen sind.

    Rollen innerhalb der PPWR

    Je nachdem, welche Rollen ein Unternehmen in der Lieferkette einnimmt, gelten unterschiedliche Pflichten. Für unser Unternehmen und unsere Kunden sind insbesondere diese drei Rollen relevant:    


    Was ändert sich – und wann?

    • 2026: PPWR anwendbar – erste Material- und Informationspflichten
    • 2027: Herstellerregistrierung
    • 2028: Vorgaben zu Kompostierbarkeit, Wiederverwendung & Kennzeichnung
    • 2029: Mehrweg-Kennzeichnung, u. a. per QR-Code
    • 2030: Design for Recycling & max. 50 % Leerraum
    • 2031: Erste Berichtspflicht
    • 2035: Grossmassstäbliche Recyclingfähigkeit
    • 2038: Recyclingfähigkeit ≥ 80 %
    • 2040: Höhere Rezyklat- & Wiederverwendungsziele, teils 70 % Wiederverwendung

    Heute schon an morgen denken

    Auch wenn einzelne Details noch konkretisiert werden, können Unternehmen bereits heute handeln: Material reduzieren, Leerraum vermeiden und Recyclingfähigkeit von Anfang an mitdenken.
     

    Dabei gilt: Karton allein macht eine Verpackung nicht automatisch PPWR-konform. Entscheidend ist die gesamte Verpackung – von ihrer Konstruktion über Materialien und Komponenten bis hin zur konkreten Anwendung.
     

    Für uns bei Model bedeutet die PPWR deshalb vor allem eines: Verpackungen schon heute so zu entwickeln, dass sie möglichst effizient und ressourcenschonend sind.

     

     

    Unsere E-Com-Box: weniger Material, mehr Flexibilität

    Wie das aussehen kann, zeigt unsere E-Com-Box:
    Sie besteht aus 100 % recyclingfähiger Wellpappe und lässt sich dank integrierter Höhenrillungen flexibel an unterschiedliche Produktgrössen anpassen. Eine clevere Fixierkonstruktion hält die Produkte sicher an ihrem Platz.
     

    So entstehen weniger Leerraum und ein geringerer Bedarf an zusätzlichem Polstermaterial – teilweise kann sogar ganz darauf verzichtet werden.
     

    Gerade für den E-Commerce ist das interessant: Die PPWR sieht für bestimmte E-Commerce-, Transport- und Sammelverpackungen künftig eine maximale Leerraumquote von 50 Prozent vor.

    Unser M-Fold: passgenau und ressourcenschonend

    Noch einen Schritt weiter geht M-Fold: Der Endloswellkarton lässt sich flexibel an unterschiedliche Produktgrössen und -formen anpassen. So entstehen passgenaue Verpackungen mit weniger Leerraum und Materialeinsatz – wichtige Ansatzpunkte im Hinblick auf die PPWR.

     

    Gleichzeitig sorgt das M-Fold-Faltdesign für eine platzsparende Lagerung und effizientere Nutzung von Transportkapazitäten. Die Endloswellpappe eignet sich zudem für automatisierte Verpackungsprozesse und besteht aus 100 % Recyclingfasern. Damit verbindet M-Fold Flexibilität, Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit in einer Verpackungslösung.


    Gemeinsam gut vorbereitet

    Die PPWR verändert die Anforderungen an Verpackungen in Europa. Gleichzeitig bietet sie die Chance, bestehende Lösungen neu zu denken: mit weniger Material, weniger unnötigem Volumen und besserer Recyclingfähigkeit. 

    Wir unterstützen unsere Kunden dabei, bestehende Verpackungen zu analysieren und neue Lösungen vorausschauend zu entwickeln.
     

    Sie möchten wissen, was die PPWR für Ihre Verpackungen bedeutet? Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne.