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    LUCID-Nummer: Was ist das und wann benötige ich sie?

    Die LUCID-Nummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist Pflicht für Händler und Hersteller in Deutschland. Erfahren Sie, was die LUCID-Nummer ist und was es mit der ZSVR auf sich hat. Was ist die Lizenzierungspflicht für Verpackungen und welche Gesetze gelten? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

    Definition: Was ist die LUCID-Nummer?

    Die LUCID-Nummer ist die Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). In Deutschland sind alle Inverkehrbringer von Verpackungen verpflichtet, sich bei der ZSVR anzumelden. Zudem müssen Marktplätze wie Amazon oder Ebay die LUCID-Nummern ihrer Händler abfragen.

    Der Name LUCID ist an den englischen Begriff “lucid“ angelehnt und steht für Klarheit und Transparenz. Das LUCID-Register soll es ermöglichen, sämtliche Verpackungen, die in Deutschland im Umlauf sind, zurückzuverfolgen. 

    Hintergründe und Gesetze

    Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

    Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde 2017 als private Stiftung gegründet. Seit 2019 agiert sie gemäß des Verpackungsgesetzes (VerpackG) als beliehene Behörde und darf neben privatrechtlichen Aufgaben auch Aufgaben des öffentlichen Rechts übernehmen. Dazu gehört das Führen des Verpackungsregisters LUCID.

    Warum gibt es LUCID?

    LUCID listet die Stammdaten aller Marktteilnehmer, die in Deutschland Verpackungen in Umlauf bringen. Das schafft Transparenz bei der Kostenverteilung für das Duale Recyclingsystem und stellt sicher, dass Unternehmen ihrer individuellen Verpflichtung zum Verpackungsrecycling nachkommen. 

    Welche Gesetze gelten für die LUCID-Nummer?

    Die Eintragung ins LUCID-Register wird im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt. Das Gesetz ist 2019 in Kraft getreten, um die EU-Richtlinie 94/62/EG umzusetzen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu minimieren und Recyclingquoten zu erhöhen. 2022 erfolgte eine Novelle.

     

    Zudem spielt die EPR (Extended Producer Responsibility), also die Erweiterte Herstellerverantwortung, eine wichtige Rolle. Das ist ein Grundsatz aus dem Umweltrecht, der Hersteller für den kompletten Lebenszyklus ihrer Produkte in Verantwortung nimmt. Dazu gehört auch die Verwertung der Abfälle.

    Was ist die Lizenzierungspflicht für Verpackungen?

    Das VerpackG schreibt für Erstinverkehrbringer bestimmter Verpackungen eine Lizensierungspflicht im Dualen System vor. Das betrifft Verpackungen und Füllmaterialien, die in Privathaushalten landen, wie beispielsweise Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen, Folien, Polster, Konserven u. v. m. Sie gelten als systembeteiligungspflichtige Verpackungen.



    Was ist das Duale System?

    Im dualen System arbeiten sowohl öffentliche als auch private Entsorgungsdienstleister zusammen. Die öffentlichen Dienstleister kümmern sich oft um die Entsorgung von Hausmüll und bestimmten anderen Abfallarten, während private Unternehmen sich auf die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen konzentrieren.

    Wer gilt als Letzt- und Erstinverkehrbringer?

    Als Erstinverkehrbringer gilt das Unternehmen, das ein Produkt bzw. eine Verpackung erstmals in den Handel bringt. Das ist meist der Hersteller selbst. Der Letztinverkehrbringer ist das Unternehmen, das die Waren schließlich dem Endverbraucher zur Verfügung stellt – also Einzelhändler oder andere Vertriebspartner. 

    Was sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

    Gemäß VerpackG sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen “mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. “

     

    Das heißt Verkaufsverpackungen sind lizensierungspflichtig. Sie müssen also für ein duales System zum Sammeln, Entsorgen und Recycling angemeldet werden.

     

    Im Gegensatz dazu sind Transportverpackungen, die beispielsweise die Ware vom Hersteller zum Händler transportieren nicht lizensierungspflichtig, weil sie vom Händler entsorgt werden oder zur Wiederverwertung beim Hersteller landen.

    Häufige Fragen rund um die LUCID-Nummer

    Durch eine Anmeldung im Verpackungsregister bekommen Sie eine Registrierungsnummer für Ihr Unternehmen zugeteilt. Das ist die LUCID-Nummer.

    Als Erst- oder Letztinverkehrbringer von Verpackungen benötigen Sie grundsätzlich immer eine LUCID-Nummer. Das umfasst verschiedenste Kategorien:

    Ihre LUCID-Nummer finden Sie jederzeit im Login-Bereich der LUCID-Plattform. Nach dem Login befinden Sie sich in Ihrem Dashboard. Die dort angezeigte „Registrierungsnummer“ ist Ihre LUCID-Nummer. Sie besteht in der Regel aus dem Länderkürzel DE und einer 13-stelligen Ziffernfolge.

    Die Registrierung in der LUCID-Datenbank der Zentralen Stelle ist für Sie als Erst- oder Letztinverkehrbringer von Verpackungen kostenlos.

    Das Verpackungsregister LUCID soll Transparenz schaffen. Das ist nur möglich, weil die Daten öffentlich einsehbar sind. Auf diese Weise können Kunden, Geschäftspartner und Mitbewerber im Herstellerregister prüfen, ob Sie Ihren Verpflichtungen nach VerpackG nachkommen und ordnungsgemäß registriert sind. Folgende Informationen sind verfügbar:

    • Name des Unternehmens
    • Anschrift
    • USt.-ID
    • LUCID-Registrierungsnummer
    • Angaben zu den Verpackungen
    • Markenname

    Hier geht’s zum Herstellerregister.

    Im Bereich Verpackungen sind die EPR-Nummer und die LUCID-Nummer identisch. Sie erhalten Ihre EPR-Nummer also von der ZSVR. Zusätzlich ist eine EPR-Nummer für Hersteller von Elektrogeräten und Batterien notwendig. Das wird im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt. Die Zuständigkeit liegt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR).

    Zunächst galt die Registrierungspflicht nur für Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen. Seit der VerpackG-Novelle im Jahr 2022 sind auch Erst- und Letztinverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen registrierungspflichtig. Das heißt, dass alle Hersteller sowie gewerblichen Verkäufer, die in Deutschland Waren verkaufen, im Verpackungsregister angemeldet sein müssen und entsprechend über eine LUCID-Nummer verfügen. Betroffen sind neben Herstellern beispielsweise Importeure, Dropshipper, Online-Handel, Einzelhandel und Gastronomie.



    Fazit: Kein Weg führt an der LUCID-Nummer vorbei

    Egal, ob Sie Produkte für Endverbraucher auf den Markt bringen und verpacken oder, ob Sie im B2B-Bereich Waren transportieren – eine LUCID-Anmeldung ist in Deutschland Pflicht. Durch die Anmeldung erhalten Sie eine Registrierungsnummer bzw. die LUCID-Nummer für Ihr Unternehmen. Mit dieser Nummer können Sie Ihr Unternehmen in einem dualen System anmelden, um zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Wiederverwertung Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen beizutragen.

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